Pistolen Federdruck

Federdruck-Pistolen kommen unter anderem beim taktischen Geländespiel „Airsoft“ zum Einsatz. Die Funktion der Pistolen mit Federdruck erfolgt über eine manuell zu spannende Schraubenfeder, die im Lauf der Pistole einen Luftdruck erzeugt, wodurch die Munition aus dem Lauf hinaus beschleunigt wird. Aus diesem Grund fällt die Federdruck-Pistole in die Kategorie der „Softair“ genannten Waffen. Nach jedem abgefeuerten Schuss muss die Feder in der Pistole wieder nachgespannt werden. Dies erreicht der Schütze über das manuelle Ziehen des Ladehebels bzw. des Schlittens. Eine halb- oder vollautomatische Schussfunktion kann mit der Federdruck-Pistole somit nicht erreicht werden.

Im Online Shop von Armyshop Hönig sind zur Zeit acht verschiedene Modelle von Federdruck-Pistolen erhältlich. Das Design der Waffen orientiert sich an echten Pistolen und ist bis ins kleinste Detail täuschend echt nachgebildet. Auf den ersten Blick kann man die Federdruck-Pistolen nicht von einer echten Waffe mit scharfer Munition unterscheiden. Vor allem die Modelle der renommierten Hersteller Smith and Wesson und Beretta wurden hier als Vorbild herangezogen. Der Nachbau der Pistolen aus Kunststoff ist dabei ebenso mit ausgeklügelter Technik ausgestattet. Eigens entwickelte Systeme sorgen für eine hohe Präzision und damit eine möglichst hohe Trefferquote. Durch einen hochwertigen Kolben wird die Energie, mit der die Munition aus dem Lauf beschleunigt wird, möglichst konstant gehalten. Im Armyshop Hönig ist mittlerweile sogar die bekannte Uzi, die nach dem israelischen Konstrukteurs-Chef Uziel Gla benannt wurde, als Federdruck-Pistole erhältlich.

Hochwertige Federdruck-Pistolen, die sich preislich in Segmenten von bis zu 1.000 Euro bewegen, werden nicht nur in Airsoft-Spielen eingesetzt, sondern auch von der Polizei und anderen Sicherheitskräften verwendet. Diese Waffen können, obwohl sie nicht mit scharfer Munition funktionieren, nicht mehr in die Kategorie „Spielzeug“ eingeordnet werden. Sie unterliegen dem Führverbot gemäß §42a des deutschen Waffenschutzgesetzes und dürfen an Kinder unter 14 Jahren nicht verkauft werden.



Artikel 1 - 4 von 4